Kategorie: Rauchmelder

Rauchmelder: Auswahl, Montage, Wartung (DIN14676)

Rauchmelder: Auswahl, Montage, Wartung (DIN14676)

Seit dem 01.01.2013 sind Rauchmelder bei allen Neu- und Umbauten Pflicht und ab dem 31.12.2017 sind die auch in Bestandwohnungen in Bayern Pflicht. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer die Verantwortung für diese Rauchmelder hat, wo Sie die Rauchmelder montiert sollten und viele weitere spannende Details.

Brandmelder

Schritt 1: Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder?

Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die Rauchmelder in den Räumen montiert werden. Für die Wartung/Instandhaltung ist der Mieter verantwortlich.

Sind Sie als Vermieter, oder Eigentümer verantwortlich die Rauchmelder zu montieren, haben Sie zwei Auswahlmöglichkeiten.

Sie können zwischen 230V-Rauchmelder, oder batteriebetriebene Rauchmelder wählen.

230V-Rauchmelder werden meist in gewerblichen Immobilien verwendet und benötigen einen durchgängigen Zugang zum Stromnetz. Trotzdem besitzen diese Rauchmelder Batterien, falls es zum Stromausfall kommt. Sollte die Montage in Neu- und Umbauten nicht schon in der Konstruktion der Immobilie geplant worden sein, sind Umbauten in Bestandswohnungen meist sehr kostenintensiv und sollten vom Fachmann durchgeführt werden. Buchen Sie einen Elektroservice unter https://servicefix.de und ein Elektromeister kommt zu Ihrem Wunschtermin bei Ihnen vorbei.

Batteriebetriebene Rauchmelder benötigen keine externe Stromquelle, die integrierte Batterie reicht aus. Sollte die integrierte Batterie einen kritischen Ladezustand erreichen, gibt der Rauchmelder regelmäßig ein akustisches Signal ab. Dann sollten Sie die Batterien des Rauchmelders wechseln. Sollte dies nicht möglich sein (z.B. durch eine integrierte Batterie), sollten Sie den kompletten Rauchmelder austauschen. Achten Sie bei der Auswahl des batteriebetriebenen Rauchmelders auf das Gütesiegel „Q“. Diese Rauchmelder haben meist qualitativ hochwertigere Batterien und Komponenten verarbeitet, sodass diese Rauchmelder um die 10 Jahre halten.

Nach DIN14676 ist es Pflicht, dass der Vermieter die Rauchmelder nach 10 Jahren austauschen muss. Da die Batterien bei 230V-Rauchmeldern nach einer gewissen Zeit an Ladekapazität verlieren, sollten Sie diese ebenso nach 10 Jahren ausgetauschen.

Der Mieter ist verpflichtet einmal im Jahr die Rauchmelder auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Dies sollten Sie entsprechend der Betriebsanleitung Ihrer Rauchmelder durchführen. Oft gibt es eine Testtaste bei den Rauchmeldern um das akustische Signal zu testen. Des Weiteren sollte der Vermieter die Funktionstüchtigkeit bei Rauch testen (siehe Betriebsanleitung).
Bei 230V-Rauchmeldern muss dieser Test einmal mit aktiver Stromverbindung und einmal ohne Stromverbindung durchgeführt werden, um die Funktionstüchtigkeit der Batterien zu testen.

Sollte der Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommen und keine Rauchmelder in den Räumen montieren, kann es sein, dass die Brandschutzversicherung im Brandfall nicht im vollen Umfang greift.
Kommt es zu Personenschaden kann der Vermieter der fahrlässigen Körperverletzung bezichtig werden.

Schritt 2: Wo muss ich den Rauchmelder montieren?

Generell ist es zu empfehlen, dass in jedem Raum ein Rauchmelder montiert ist. Nach DIN 14676 ist es Pflicht, dass in Kinderzimmern, Schlafbereiche, Fluren und Rettungsgängen Rauchmelder montiert sein müssen. Sollte die Raumfläche über 60m² betragen, müssen zwei Rauchmelder montiert werden. In Treppenhäusern und Galerien muss ein Rauchmelder in der obersten Etage montiert werden, empfohlen ist ein Rauchmelder in jeder Etage. In der Küche und im Bad gibt es keine Rauchmelderpflicht, da es sonst zu Täuschungsalarmen aufgrund von Wasserdämpfen kommen kann. Es gibt spezielle Rauchmelder für Bad und Küche, wenden Sie sich dafür an einen Fachmann. In Fluren sollte der 1. Rauchmelder im Abstand von 7,5m zur Stirnwand montiert werden. Die weiteren Rauchmelder im Abstand von 15m.

Generell sollten Rauchmelder stets zentral in Räumen montiert werden. Wenn möglich sollte der Abstand zur Wand min. 0,5m betragen. Der Rauchmelder sollte immer in waagerechter Position montiert werden, daher nicht an Dachschrägen montieren.

Es reicht nicht, wenn man den Rauchmelder einfach auf einen Schrank legt!
Unter Umständen funktioniert der Rauchmelder dort nicht ordnungsgemäß. Generell sollten Sie darauf achten, dass Sie den Rauchmelder nie durch große Möbel verdecken, ihn überstreichen, oder verdrecken. Montieren Sie den Rauchmeldern beim Umzug oder Renovierungsarbeiten ab.

Schritt 3: Montage

Die Montage von 230V-Rauchmeldern sollte von Fachkräften durchgeführt werden, da eine Verbindung zum Stromnetz hergestellt werden muss.

Batteriebetriebene Rauchmelder besitzen entweder einen Klebestreifen, oder werden mit Dübel und Schrauben an die Decke gebohrt.

Sollten Sie einen Rauchmelder mit Klebestreifen haben, befreien Sie zuerst die Deckenfläche von Staub und Dreck. Ziehen Sie anschließend die Schutzfolie des Klebestreifens ab und drücken Sie den Rauchmelder 5 Sekunden kräftig gegen die Decke.

Manche Rauchmelder müssen an die Wand gebohrt werden. Zuerst sollten Sie sich versichern, dass Ihre Decke zum Bohren geeignet ist. Sollten Sie sich unsicher sein, fragen Sie Ihren Vermieter. Folgen Sie den Anweisungen in der Montageanleitung, die zusammen mit den Rauchmeldern geliefert wird, oder buchen Sie einen Service unter: https://servicefix.de/ und buchen Sie einen Handwerker zu Ihrem Wunschtermin.

Noch weitere Fragen?

Gerne helfen unsere Experten Ihnen bei Fragen weiter! Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: info@servicefix.de

oder rufen Sie uns an unter
089 35 80 68 19

Viele Grüße

Ihr ServiceFix-(Ratgeber-)Team

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